Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich und Einbeziehung der AGB

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote, Verträge und Leistungen der Leadership Academy Berlin, Inhaber Christopher Lesko – nachfolgend „Auftragnehmer“ –, insbesondere für Beratungs-, Coaching-, Trainings-, Moderations-, Organisationsentwicklungs-, Change- und sonstige Dienstleistungen.

(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern sind nicht Gegenstand dieser AGB.

(3) Diese AGB gelten in ihrer jeweils bei Vertragsschluss einbezogenen Fassung. Sie gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen mit demselben Auftraggeber, ohne dass erneut ausdrücklich auf sie hingewiesen werden muss, sofern sie dem Auftraggeber zuvor wirksam zur Kenntnis gebracht wurden.

(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Dies gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer Leistungen in Kenntnis solcher Bedingungen vorbehaltlos erbringt.

(5) Individuelle Vereinbarungen, insbesondere Angebote, Leistungsbeschreibungen, Auftragsbestätigungen oder gesonderte Einzelverträge, gehen diesen AGB im Falle eines Widerspruchs vor.

(6) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Auftraggebers in Bezug auf den Vertrag bedürfen mindestens der Textform, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

(2) Ein Vertrag kommt durch schriftliche Annahme eines Angebots, durch schriftliche Auftragsbestätigung, durch Unterzeichnung eines Einzelvertrages oder durch die Aufnahme der vereinbarten Leistung zustande.

(3) Maßgeblich für Art und Umfang der geschuldeten Leistungen sind ausschließlich das jeweilige Angebot, eine Leistungsbeschreibung, eine Auftragsbestätigung oder ein gesonderter Vertrag sowie ergänzend diese AGB.

(4) Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen mindestens der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses, soweit gesetzlich zulässig.

(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Angebote anzupassen, soweit dies aufgrund geänderter rechtlicher, technischer oder organisatorischer Rahmenbedingungen erforderlich und dem Auftraggeber zumutbar ist. Bereits geschlossene Verträge bleiben hiervon unberührt, sofern nichts anderes vereinbart wird.

(6) Soweit im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart wurde, sind Leistungsfristen unverbindliche Plantermine. Fixtermine bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

 

§ 3 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

(1) Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Beratungs-, Coaching-, Moderations-, Trainings-, Organisationsentwicklungs-, Change-, Leadership- sowie vergleichbaren Dienstleistungen für Unternehmen und Organisationen.

(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag oder der vereinbarten Leistungsbeschreibung.

(3) Sämtliche Leistungen werden als Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB erbracht. Ein Werkvertrag wird nur geschlossen, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

(4) Der Auftragnehmer schuldet die fachgerechte und sorgfältige Erbringung der vereinbarten Leistungen nach anerkannten professionellen Standards. Ein bestimmter wirtschaftlicher, organisatorischer, strategischer oder persönlicher Erfolg wird nicht geschuldet.

(5) Empfehlungen, Analysen, Einschätzungen und Handlungsvorschläge stellen Entscheidungsgrundlagen dar. Die Verantwortung für sämtliche unternehmerischen, personellen, wirtschaftlichen und organisatorischen Entscheidungen sowie deren Umsetzung verbleibt ausschließlich beim Auftraggeber.

(6) Der Auftragnehmer ist in der Wahl von Methodik, Didaktik, Vorgehensweise und eingesetzten Modellen frei, soweit hierdurch der vereinbarte Vertragszweck nicht beeinträchtigt wird.

(7) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen an geänderte tatsächliche oder organisatorische Rahmenbedingungen anzupassen, sofern dadurch keine wesentliche Beeinträchtigung der berechtigten Interessen des Auftraggebers eintritt.

 

§ 4 Leistungserbringung

(1) Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Leistungen persönlich oder durch fachlich qualifizierte Mitarbeiter, freie Mitarbeiter oder Kooperationspartner.

(2) Der Auftragnehmer entscheidet eigenverantwortlich über Methodik, Ablauf, Reihenfolge sowie den Einsatz geeigneter Instrumente und Verfahren, soweit keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen bestehen.

(3) Die Leistungen können insbesondere in den Räumlichkeiten des Auftraggebers, in Räumlichkeiten des Auftragnehmers, an externen Veranstaltungsorten oder unter Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel erbracht werden.

(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen, sofern diese für den Auftraggeber zumutbar sind und der Vertragszweck hierdurch nicht beeinträchtigt wird.

(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, vereinbarte Inhalte an geänderte tatsächliche, organisatorische oder rechtliche Rahmenbedingungen anzupassen, soweit dies zur sachgerechten Durchführung des Auftrages erforderlich ist und die berechtigten Interessen des Auftraggebers gewahrt bleiben.

(6) Der Auftragnehmer ist in der Einteilung seiner Arbeitszeit frei und unterliegt, soweit gesetzlich zulässig, keinen fachlichen Weisungen des Auftraggebers.

(7) Soweit im Rahmen der Leistungserbringung Unterlagen, Analysen, Präsentationen oder sonstige Arbeitsergebnisse erstellt werden, dienen diese ausschließlich dem vereinbarten Vertragszweck.

 

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig, vollständig und unentgeltlich zu erbringen.

(2) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten, Unterlagen, Zugänge, Ansprechpartner sowie sonstigen Arbeitsgrundlagen rechtzeitig zur Verfügung und informiert den Auftragnehmer unverzüglich über Umstände, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sein können.

(3) Der Auftraggeber gewährleistet die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der von ihm bereitgestellten Informationen und Unterlagen. Eine Verpflichtung des Auftragnehmers zur eigenständigen Überprüfung dieser Informationen besteht nur, soweit dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

(4) Benennt der Auftraggeber Ansprechpartner oder Entscheidungsträger, stellt er sicher, dass diese befugt sind, die für die Durchführung des Projekts erforderlichen Entscheidungen zeitnah zu treffen oder herbeizuführen.

(5) Verzögerungen, Mehraufwand oder Leistungseinschränkungen, die auf einer verspäteten, unvollständigen oder fehlerhaften Mitwirkung des Auftraggebers beruhen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Hierdurch entstehender zusätzlicher Aufwand kann nach den vereinbarten Honorarsätzen gesondert berechnet werden.

(6) Ist der Auftragnehmer aufgrund fehlender Mitwirkung an der Leistungserbringung gehindert, verlängern sich vereinbarte Leistungs- und Ausführungsfristen angemessen. Weitergehende gesetzliche oder vertragliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt.

(7) Der Auftraggeber trägt die Verantwortung dafür, dass die von ihm benannten Teilnehmer und sonstigen Beteiligten die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Durchführung der vereinbarten Leistungen erfüllen.

 

§ 6 Termine, Terminverschiebungen und Stornierungen

(1) Vereinbarte Termine sind für beide Vertragsparteien verbindlich. Termine werden im gegenseitigen Einvernehmen festgelegt.

(2) Terminverschiebungen oder Terminabsagen durch den Auftraggeber bedürfen der vorherigen Abstimmung mit dem Auftragnehmer. Soweit im jeweiligen Angebot oder Einzelvertrag keine abweichende Regelung getroffen wurde, ist der Auftragnehmer berechtigt, bei kurzfristigen Absagen oder Verschiebungen bereits entstandene Aufwendungen sowie reservierte Leistungszeiten gesondert zu berechnen.

(3) Muss ein vereinbarter Termin aus Gründen verschoben oder abgesagt werden, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, werden die Vertragsparteien zeitnah einen Ersatztermin vereinbaren. Bereits entstandene Reise- und Vorbereitungskosten bleiben hiervon unberührt.

(4) Verschiebungen oder Unterbrechungen eines laufenden Projekts auf Wunsch oder aus der Sphäre des Auftraggebers begründen keinen Anspruch auf Reduzierung der vereinbarten Vergütung oder auf Verlängerung vereinbarter Preisbindungen.

(5) Mehrteilige Trainings-, Coaching-, Entwicklungs- oder Qualifizierungsprogramme werden als einheitliche Gesamtleistung beauftragt. Mit Beginn der Leistungserbringung bleibt die vertraglich vereinbarte Vergütung für das Gesamtprogramm auch dann in voller Höhe geschuldet, wenn einzelne Termine, Programmteile oder Module auf Wunsch oder aus der Sphäre des Auftraggebers entfallen, verschoben oder nicht durchgeführt werden. Dies gilt nicht, soweit die Nichtdurchführung ausschließlich vom Auftragnehmer zu vertreten ist.

(6) Gesetzliche Kündigungsrechte sowie ausdrücklich im jeweiligen Einzelvertrag vereinbarte Rücktritts- oder Kündigungsrechte bleiben unberührt.

 

§ 7 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten ausschließlich die im jeweiligen Angebot, Vertrag oder der Auftragsbestätigung vereinbarten Honorare und Vergütungen.

(2) Sämtliche Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(3) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, sind Rechnungen innerhalb von 30 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, erbrachte Teilleistungen sowie vereinbarte Abschlagszahlungen entsprechend dem Projektfortschritt abzurechnen, sofern dies vertraglich vereinbart wurde oder der Leistungserbringung entspricht.

(5) Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen. Die Geltendmachung weiterer gesetzlicher Ansprüche bleibt unberührt.

(6) Zahlungen werden zunächst auf Kosten, sodann auf Zinsen und anschließend auf die jeweils älteste Hauptforderung angerechnet, soweit der Auftraggeber keine abweichende Tilgungsbestimmung trifft.

(7) Ein Zurückbehaltungsrecht wegen anderer, nicht aus demselben Vertragsverhältnis stammender Ansprüche ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

 

§ 8 Reise-, Übernachtungs- und Nebenkosten

(1) Reise-, Übernachtungs- und sonstige Nebenkosten werden gesondert berechnet, soweit im jeweiligen Angebot oder Vertrag nichts Abweichendes vereinbart wurde.

(2) Grundlage der Berechnung sind die tatsächlich entstandenen und nachgewiesenen Aufwendungen oder die im jeweiligen Angebot vereinbarten Pauschalen.

(3) Reisezeiten werden ausschließlich berechnet, sofern dies im jeweiligen Angebot oder einer gesonderten Vereinbarung ausdrücklich vorgesehen ist.

(4) Sofern im Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde, erfolgt die Abrechnung von Reisekosten nach den jeweils geltenden steuerlichen oder vertraglich vereinbarten Sätzen.

(5) Entstehen aufgrund nachträglicher Terminverschiebungen oder Änderungen durch den Auftraggeber zusätzliche Reise-, Umbuchungs- oder Stornierungskosten, sind diese vom Auftraggeber zu tragen, soweit er die Änderung zu vertreten hat.

(6) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Reise- und Nebenkosten wirtschaftlich angemessen zu halten und unnötige Aufwendungen zu vermeiden.

 

§ 9 Vertraulichkeit und Umgang mit vertraulichen Informationen

(1) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche ihnen im Zusammenhang mit der Anbahnung, Durchführung und Nachbereitung der Zusammenarbeit bekannt werdenden vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln.

(2) Die Verpflichtung nach Absatz 1 gilt unabhängig davon, ob ein Vertrag zustande kommt oder durchgeführt wird. Sie besteht auch nach Beendigung der Zusammenarbeit fort, soweit gesetzliche Offenlegungspflichten nicht entgegenstehen.

(3) Soweit Art oder Umfang der Zusammenarbeit eine weitergehende oder gesonderte Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA) erfordern, schließen die Vertragsparteien diese einvernehmlich und gesondert ab. Die Rechte und Pflichten aus einer solchen Vereinbarung gehen den Regelungen dieses Paragraphen vor.

(4) Vertrauliche Informationen dürfen ausschließlich für Zwecke der Anbahnung, Durchführung oder Nachbereitung der jeweiligen Zusammenarbeit verwendet werden. Eine Weitergabe an Dritte ist nur zulässig, soweit sie zur Vertragserfüllung erforderlich ist oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht.

(5) Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass vertrauliche Informationen des Auftragnehmers nur denjenigen Personen zugänglich gemacht werden, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen und ihrerseits zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.

 

§ 10 Datenschutz

(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

(2) Personenbezogene Daten werden ausschließlich erhoben, verarbeitet und genutzt, soweit dies für die Anbahnung, Durchführung oder Beendigung des jeweiligen Vertragsverhältnisses erforderlich ist oder eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht.

(3) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, personenbezogene Daten ausschließlich für die vertraglich vereinbarten Zwecke zu verwenden und geeignete technische sowie organisatorische Maßnahmen zum Schutz dieser Daten zu treffen.

(4) Soweit die Art der Zusammenarbeit den Abschluss einer Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO erfordert, werden die Vertragsparteien eine gesonderte Vereinbarung hierüber schließen.

(5) Gesetzliche Aufbewahrungs-, Dokumentations- und Nachweispflichten bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.

(6) Weitergehende Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.

 

§ 11 Urheber-, Nutzungs- und Schutzrechte

(1) Sämtliche Urheber-, Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Schutzrechte an Konzepten, Methoden, Modellen, Analysen, Präsentationen, Workshops, Trainingsunterlagen, Coachingunterlagen, Dokumentationen, Skizzen, Entwürfen, Angeboten sowie sonstigen Arbeitsergebnissen verbleiben ausschließlich beim Auftragnehmer oder den jeweiligen Rechteinhabern.

(2) Der Auftraggeber erhält – soweit nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde – ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht ausschließlich für eigene interne Zwecke und ausschließlich im Rahmen des vereinbarten Vertragszwecks.

(3) Eine Vervielfältigung, Veröffentlichung, Bearbeitung, Weitergabe an Dritte, kommerzielle Nutzung oder Verwendung zur Durchführung eigener Beratungs-, Coaching-, Trainings- oder Organisationsentwicklungsleistungen ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers unzulässig.

(4) Sämtliche im Rahmen der Vertragsanbahnung, Angebotserstellung, Präsentation oder Akquisition entwickelten oder überlassenen Konzepte, Modelle, Vorgehensweisen, Analysen, Workshopdesigns, Präsentationen, Skizzen oder sonstigen konzeptionellen Leistungen bleiben auch dann ausschließliches geistiges Eigentum des Auftragnehmers, wenn kein Vertrag zustande kommt. Sie dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung weder ganz noch teilweise genutzt, umgesetzt, vervielfältigt, veröffentlicht oder Dritten zugänglich gemacht werden.

(5) Die Übergabe oder elektronische Übermittlung von Unterlagen, Präsentationen oder Konzepten begründet keine weitergehenden Nutzungsrechte als die ausdrücklich eingeräumten.

(6) Gesetzliche Urheber- und Schutzrechte bleiben unberührt.

 

§ 12 Aufzeichnungen, KI-Systeme und Arbeitsergebnisse

(1) Audio-, Video-, Bild- oder Bildschirmaufzeichnungen von Beratungen, Coachings, Workshops, Trainings, Moderationen oder sonstigen Leistungen des Auftragnehmers sind ausschließlich mit dessen vorheriger schriftlicher Zustimmung zulässig.

(2) Dies gilt gleichermaßen für den Einsatz von Software oder Systemen zur automatisierten Transkription, Übersetzung, Analyse, Dokumentation oder sonstigen Verarbeitung von Gesprächs- oder Bildinhalten, insbesondere unter Nutzung künstlicher Intelligenz (KI).

(3) Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers dürfen Inhalte der Leistungserbringung weder ganz noch teilweise aufgezeichnet, gespeichert, verarbeitet, ausgewertet, für das Training von KI-Systemen verwendet oder Dritten zugänglich gemacht werden.

(4) Vom Auftragnehmer im Rahmen der Zusammenarbeit erstellte Analysen, Auswertungen, Dokumentationen oder sonstige Arbeitsergebnisse dürfen ausschließlich für den vertraglich vereinbarten Zweck genutzt werden. Eine weitergehende Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

(5) Gesetzlich zwingende Dokumentations- oder Aufbewahrungspflichten des Auftraggebers bleiben unberührt.

 

§ 13 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

(3) Im Übrigen ist eine Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

(4) Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen oder sonstige reine Vermögensschäden besteht bei leichter Fahrlässigkeit nicht.

(5) Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen, Mitarbeiter sowie sonstiger vom Auftragnehmer eingesetzter Personen.

(6) Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleiben unberührt.

 

§ 14 Höhere Gewalt

(1) Keine Vertragspartei haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen, soweit diese auf Ereignissen höherer Gewalt beruhen.

(2) Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturereignisse, Feuer, Überschwemmungen, Pandemien, Epidemien, behördliche Maßnahmen, Krieg, Terror, Arbeitskämpfe, Strom- oder Telekommunikationsausfälle sowie sonstige unvorhersehbare und von der betroffenen Vertragspartei nicht zu vertretende Ereignisse.

(3) Die betroffene Vertragspartei wird die andere Vertragspartei über Eintritt, voraussichtliche Dauer und Wegfall des Ereignisses unverzüglich informieren.

(4) Für die Dauer des Ereignisses ruhen die betroffenen Leistungspflichten. Bereits entstandene Ansprüche auf Vergütung für bis dahin erbrachte Leistungen bleiben hiervon unberührt.

(5) Dauert das Ereignis höherer Gewalt länger als drei Monate an und ist ein Festhalten am Vertrag einer Vertragspartei nicht mehr zumutbar, sind beide Vertragsparteien berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung schriftlich zu kündigen. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

 

§ 15 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

(1) Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen, entscheidungsreifen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt.

(2) Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur geltend machen, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

(3) Die Ausübung weitergehender Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte bleibt unberührt, soweit diese gesetzlich zwingend vorgeschrieben sind.

(4) Die Geltendmachung von Mängelrechten berechtigt den Auftraggeber nicht, fällige Vergütungsansprüche des Auftragnehmers zurückzuhalten, soweit der geltend gemachte Mangel die Nutzung der vereinbarten Leistungen nicht wesentlich beeinträchtigt.

 

§ 16 Abwerbeverbot

(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Laufzeit des Vertrags sowie für einen Zeitraum von zwölf Monaten nach dessen Beendigung keine Mitarbeiter, freien Mitarbeiter oder im Rahmen des jeweiligen Auftrags eingesetzten Kooperationspartner des Auftragnehmers unmittelbar oder mittelbar abzuwerben oder ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers zu beschäftigen oder zu beauftragen.

(2) Das Abwerbeverbot gilt unabhängig davon, ob der Kontakt unmittelbar oder mittelbar über Dritte erfolgt.

(3) Nicht als Abwerbung gilt die Einstellung oder Beauftragung aufgrund einer öffentlichen Stellenausschreibung oder einer allgemeinen Personalsuche, sofern keine gezielte Ansprache der betroffenen Person erfolgt ist.

(4) Im Falle eines schuldhaften Verstoßes verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe. Deren Höhe wird vom Auftragnehmer nach billigem Ermessen festgesetzt und kann im Streitfall vom zuständigen Gericht auf ihre Angemessenheit überprüft werden. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

 

§ 17 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken.

(4) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in ihrer jeweils bei Vertragsschluss einbezogenen Fassung.


Anbieter: Christopher Lesko, Head of Leadership Academy Berlin Alter Finkenkrug 5, D-14612 Falkensee Telefon: +49 172 3802321 Steuernr.: 051/244/04578 · USt-IdNr.: DE178813204 www.leadership-academy.de

Kontakt

Telefon

+49 (0) 3322 4247920

Email

mail@leadership-academy.de

Adresse

Alter Finkenkrug 5, 14612 Falkensee

Copyright Leadership Academy Berlin © 2025 Alle Rechte vorbehalten.

Cookie Consent mit Real Cookie Banner